Werden Sie Mitglied in der Berufsvereinigung deutscher Filmkritiker BVMJ!

Ordentliches Mitglied kann jede/r in der Bundesrepublik Deutschland tätige Film- oder Journalist werden, der regelmäßig und professionell über Film, Fernsehen oder andere Medien oder kulturelle Veranstaltungen berichtet (Print, Rundfunk, Fernsehen, digitale Medien) oder eine kuratorische Arbeit betreibt.

Der Verein gibt einen Presseausweis für seine Mitglieder heraus.

Fördernde Mitglieder können all jene werden, die die Vereinsziele und -leitlinien unterstützen, aber nicht die Kriterien für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllen. Sie sind bei Mitgliederversammlungen teilnahme-, aber nicht stimmberechtigt. Sie erhalten einen Mitgliedsausweis, aber keinen Presseausweis. Juristische Personen können ebenfalls Fördermitglied werden.

Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Arbeitsproben oder Empfehlungen von Assoziationsmitgliedern können beigefügt werden. Eine Ablehnung des Antrags muss der Vorstand gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

Als deutsche Sektion des internationalen Filmkritikerverbandes FIPRESCI können unsere Mitglieder für Kritikerjurys von Festivals in aller Welt benannt werden, die ebenfalls meistens mit Einladungen des Festivals verbunden sind.

Der Verband spricht für seine Mitglieder mit Verleihern, Festivals, Kinos und Institutionen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

In bestimmten Fällen bieten wir an, bei rechtlichen Problemen zu helfen, wir sind allerdings keine Gewerkschaft, sondern ein Berufsverband.

So wird man Mitglied:

Bitte den Antrag ausfüllen, ein Passfoto und mindestens zwei aktuelle Filmkritiken oder andere filmbezogene Texte/Podcasts/Videostreams beifügen. Als Bürgen mindestens einen Kollegen nennen, der bereits Mitglied des Verbandes sind.

Diese Unterlagen mailen an vorstand@bvmj.de oder per Post schicken an
BVMJ, c/o Andrea Dittgen, Schreinerstraße 29, 10247 Berlin

Über die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand. Unter bestimmten Umständen kann auf die Nennung von Bürgen verzichtet werden.

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt €24 und ist nach Bestätigung der Mitgliedschaft zum 1.1. des jeweiligen Geschäftsjahres im Voraus zu zahlen. Ein Entgelt für den Presseausweis entfällt separat. Es liegt im Moment bei €8 (Tendenz fallend) und orientiert sich an den tatsächlichen Druckkosten, die wiederum von der Anzahl der Mitglieder abhängen.

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BVMJ-Aufnahmeantrag (PDF)